Geltungsbereich
Es gelten die folgenden, in der grafischen Industrie üblichen Liefer- und Zahlungsbedingungen, soweit nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden.
Offerten
Ohne anders lautende Angaben beruhen die Preisberechnungen in den Offerten auf vollständigen, zur Berechnung geeigneten Unterlagen und Daten sowie verbindlichen, unmissverständlich bezeichneten Inhalts-, Stand und Massangaben. Angebote, die aufgrund ungenauer oder noch nicht vorliegender Unterlagen erfolgen, haben nur unverbindlichen Richtpreischarakter. Für unbefristete Offerten erlischt die Preisbindung nach 90 Tagen.
Preise
Die offerierten oder bestätigten Preise sind, sofern nicht anders vereinbart, Nettopreise zuzüglich MWSt. Sie verstehen sich vorbehältlich eventueller Materialpreisaufschläge oder gesamtarbeitsvertraglicher Lohnerhöhungen, die vor Auftragsbeendigung eintreten können.
Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Abgelieferte Ware bleibt bis zum Zahlungseingang Eigentum der Mikro + Repro AG. Die Mikro + Repro AG kann auch nach Bestellungsannahme Zahlungsgarantien verlangen. Unterbleiben diese, so kann die weitere Auftragsbearbeitung eingestellt werden, wobei die aufgelaufenen Kosten ohne Verzug fällig werden. Bedingen Aufträge die Bindung grösserer Geldmittel, entweder für Material und Fremdarbeit oder weil sich die Auftragsabwicklung über mehr als zwei Monate erstreckt, so ist die Mikro + Repro AG berechtigt, Vorauszahlungen zur Deckung ihrer Aufwendungen zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen und deren Fälligkeit sind in der Auftragsbestätigung festzuhalten. Auf Verlangen des Bestellers eingekaufte Papiere und Kartons, die nicht innerhalb von drei Monaten zur Verwendung gelangen, werden von der Mikro + Repro AG unter Belastung der damit verbundenen Umtriebe fakturiert.
Zahlungsverzug
Hat der Kunde bis zum Fälligkeitsdatum weder die Rechnung bezahlt noch schriftlich und begründet Einwände dagegen erhoben, fällt er ohne weiteres in Verzug und Mikro + Repro AG kann soweit gesetzlich zulässig die Leistungserbringung bei allen Dienstleistungen unterbrechen, weitere Massnahmen zur Verhinderung wachsenden Schadens treffen und/oder den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen. Der Kunde trägt sämtliche Kosten, die Mikro + Repro AG durch den Zahlungsverzug entstehen. Insbesondere schuldet der Kunde Mikro + Repro AG einen Verzugszins von 5% sowie eine Mahngebühr von CHF 20.- pro Mahnung. Beim Inkasso durch Dritte schuldet der Kunde zusätzlich Gebühren für deren Inkassoaufwand.
Lieferfristen
Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen (Bild- und Textvorlagen, Lithos, Manuskripte oder Datenträger, «Gut zum Druck» usw.) zum vereinbarten Zeitpunkt bei der Mikro + Repro AG eintreffen. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tag des Eingangs der Druckunterlagen bei der Mikro + Repro AG und enden mit dem Tag, an dem die Drucksachen die Druckerei verlassen. Wird das «Gut zum Druck» nicht innerhalb der festgesetzten Frist erteilt, so ist die Mikro + Repro AG nicht mehr an die vereinbarte Lieferfrist gebunden. Überschreitungen des Liefertermins bzw. Nichteinhaltung der Lieferfrist, für welche die Mikro + Repro AG kein Verschulden trifft (z. B. Betriebsstörungen, verursacht durch Arbeitsniederlegungen oder Streik, Aussperrung, Strommangel, Mangel an Rohmaterial, sowie alle Fälle höherer Gewalt) berechtigen den Besteller nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder die Mikro + Repro AG für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen. Bei Terminüberschreitungen haftet die Mikro + Repro AG höchstens bis zur Höhe des Warenwertes und nur dann, wenn eine schriftliche Terminbestätigung vorliegt. Lieferfristen, welche kürzer als 3 volle Arbeitstage sind, bedürfen der gegenseitigen Absprache.
Abnahmeverzug
Nimmt der Besteller die Ware nicht innerhalb angemessener Frist nach avisierter Fertigstellungsanzeige ab, so ist die Mikro + Repro AG berechtigt, die Ware zu fakturieren und sie auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers selbst auf Lager zu nehmen oder auswärts einzulagern.
Skizzen und Entwürfe
Skizzen, Entwürfe, Gestaltungsvorschläge, Originale und fotografische Arbeiten werden berechnet, auch wenn kein entsprechender Druckauftrag erteilt wird.
Urheberrechte
Das Urheberrecht an kreativen und gestalterischen Leistungen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Anderweitige Verwendungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Mikro + Repro AG.
Reproduktionsrecht
Die Reproduktion und der Druck aller vom Auftraggeber der Mikro + Repro AG zur Verfügung gestellten Bild- und Textvorlagen, Muster und dergleichen erfolgen unter der Voraussetzung und Annahme, dass der Besteller die entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt. Dies gilt auch für gespeicherte Archivdaten und deren Wiederbenutzung.
Mehraufwand
Vom Besteller oder dessen beauftragtem Vermittler gegenüber dem Angebot verursachter Mehraufwand (wie Vorlagen- und Manuskriptbereinigung bzw. -überarbeitung, Zusatzbearbeitung von Datenträgern oder Text-/Bilddaten sowie bei mangelhaften, fehlenden oder für die Wiedergabe schlecht geeigneten Unterlagen) wird zusätzlich in Rechnung gestellt.
Autorkorrekturen
Autorkorrekturen (nachträgliche Textänderungen, Bildumstellungen, Änderungen im Umbruch und dergleichen) sind in den offerierten Preisen nicht enthalten und werden nach aufgewendeter Zeit zusätzlich berechnet. Branchenübliche Toleranzen Branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material, insbesondere Schnittgenauigkeit, Originaltreue der Reproduktion, Tonwert und Qualität der Druckträger (Papier, Karton usw.), bleiben vorbehalten. Soweit der Mikro + Repro AG durch Zulieferer Toleranzen auferlegt werden, gelten diese auch gegenüber dem Kunden. Im Digitaldruck sind auch grössere Toleranzen möglich und zu akzeptieren.
Mehr- oder Minderlieferung
Mehr- oder Minderlieferungen bis 10% des bestellten Quantums bei Extraanfertigung des Materials bis 20% – können ohne anders lautende Vereinbarung nicht beanstandet werden. Es wird die effektiv gelieferte Menge fakturiert. Vom Besteller geliefertes Material Vom Besteller beschafftes Material, welches eine für die Verarbeitung geforderte Eignung aufzuweisen hat, ist der Mikro + Repro AG frei Haus zu liefern. Der Besteller haftet für alle Schäden, die aus einer allfälligen Nichteignung des Materials entstehen können (Qualität und Quantität). Dazu gehört auch eine Einlagerung des Materials auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
Abrufaufträge
Die bei Abrufaufträgen entstehenden Mehrkosten für die Beanspruchung des Lagers und die Verzinsung des im Auftrag gebundenen Kapitals (Arbeit, Material) gehen zu Lasten des Bestellers.
Rückgaben und Umtausch (refund policy)
Die Gesetzgebung der Schweiz sichert dem Kunden kein Recht zu, sich umzuentscheiden und ein Produkt nach einem Online-Kauf zurückzugeben. Mikro + Repro AG gewährt dieses Recht entsprechend nicht. Weist eine Ware Mängel auf, hat der Käufer einen Gewährleistungsanspruch.
Mängelrüge
Die von der Mikro + Repro AG gelieferten Arbeiten sind bei Empfang zu prüfen. Allfällige Beanstandungen bezüglich Qualität und Quantität haben spätestens innert 8 Tagen nach Empfang zu erfolgen, ansonst gilt die Lieferung als angenommen. Bei begründeten Beanstandungen erfolgt innert angemessener Frist eine Wiedergutmachung des Schadens.
Elektronischen Daten und Datenübernahme
Für vom Kunden angelieferte Daten (via Datenfernübertragung oder Datenträger), die inhaltlich fehlerhaft oder unvollständig sind, übernimmt die Mikro + Repro AG keinerlei Verantwortung. Ebenfalls wird jede Haftung abgelehnt, wenn angelieferte Daten nicht standardmässig verarbeitet oder verwendet werden können und dadurch qualitative Mängel des Druckproduktes entstehen. Die Mikro + Repro AG unterliegt grundsätzlich keiner Überprüfungspflicht. Mit den Daten ist ein farbverbindliches, kalibriertes Proof nach aktuellem ISO-Standard zu liefern. Wird kein Proof angeliefert, so ist die Mikro + Repro AG berechtigt, selbst ein Proof der Daten zu erstellen und dem Auftraggeber zu verrechnen. Eine Haftung für Datenverluste von angelieferten und weiter zu bearbeitenden Dateien wird von der Mikro + Repro AG nicht übernommen. Die Haftung der Mikro + Repro AG beschränkt sich auf von ihr verursachte Fehler, die auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme gegen Computerviren und andere mögliche Schadensquellen einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Wir sind berechtigt, Kopien anzufertigen.
Kontroll- und Prüfdokumente
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung des Auftrages zugestellten Kontroll- und Prüfdokumente (Andrucke, Proofs, PDF, Kopien,Dateien und dergleichen) auf Fehler zu überprüfen und diese, mit dem «Gut zum Druck» und allfälligen Korrekturanweisungen versehen, innerhalb der vereinbarten Frist zurückzugeben. Die Mikro + Repro AG haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Der Auftraggeber akzeptiert, dass ein PDF als «Gut zum Druck» nicht alle möglichen Fehlerquellen aufzeigen kann. Reklamationen werden in diesem Zusammenhang nicht anerkannt. Telefonisch aufgegebene Korrekturen und Änderungen müssen vom Auftraggeber innert 24 Stunden schriftlich bestätigt werden, ansonsten keine Rechtswirkungen abgeleitet werden können. Wird vereinbarungsgemäss auf die Unterbreitung von Kontroll- und Prüfdokumenten verzichtet, so trägt der Auftraggeber das volle Risiko. Die Haftung der Mikro + Repro AG beschränkt sich auf grobes Verschulden.
Aufbewahrung der Arbeitsunterlagen
Eine Pflicht zur Aufbewahrung der Arbeitsunterlagen (Dateien, Negative, Farbauszüge, Fotolithos, Satz, Abzüge sowie Werkzeuge) besteht ohne schriftliche Vereinbarung nicht. Eine zur technischen Sicherstellung des Auftrages ausgeführte Aufzeichnung der Enddaten wird 10 Tage nach Auslieferung gelöscht. Eine Archivierung ist ausdrücklich zu vereinbaren und erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, insbesondere bleiben Risiken einer einwandfreien späteren Bereitstellung aufgrund sich verändernder Bearbeitungstechniken vorbehalten. Die mit einer vereinbarten Aufbewahrung entstehenden Kosten für die Archivierung, erneute Aufbereitung, Formatierung und Ausgabe werden zusätzlich verrechnet.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für beide Teile ist Baden. Zur Beurteilung von Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte des Druckortes zuständig, sofern keine andere Abmachung getroffen wird. Anwendbar ist schweizerisches Recht.
Anerkennung
Die Erteilung eines Druckauftrages schliesst die Anerkennung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Besteller ein.
Mikro + Repro AG, Baden – Dättwil, 16. Juli 2024